Selbstbestimmt Sterben: Sterbefasten in Deutschland – Experten Interview von Kara Pientka mit dem Allgemeinarzt Hartmut Klähn

Ein Beitrag von Kara Pientka

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Hartmut Klähn ist Allgemeinarzt, führte bis 2016 über viele Jahre eine eigene Praxis in Berlin Kreuzberg und ist seit vielen Jahren erfahrener Experte auf dem Gebiet des Tabuthemas „Selbstbestimmtes Sterben“ und Sterbefasten.

Lieber Hartmut Klähn,

Wann und wie sind Sie mit dem Thema „Sterbefasten“ das erste Mal in Berührung gekommen? Und wie war dann Ihr Weg?

Bereits während meiner klinischen Ausbildung hatte ich auf einer internistisch-geriatrischen Station Gelegenheit, beim Umgang mit Sterbenden Wissen und Können erfahrener Ärzte bei Patienten und deren Angehörigen zu erleben und zu erlernen. Zugewandt und ergebnisoffen galt es die Vorstellungen des Moribunden zu erfahren und soweit möglich in die Tat um zu setzen. Häufig waren Appetit und Durstgefühl gemindert, so verlief der Sterbeprozess auch, ohne den Begriff Sterbefasten zu benennen, bis zum Tod ab. Dieses Wissen und Kenntnisse der palliativen Medizin konnte ich dann in meiner späteren klinischen Tätigkeit einsetzen. Später in der Kreuzberger Allgemeinpraxis habe ich vielen Patienten ein Sterben in der häuslichen Umgebung schaffen können. Wenn Angehörige feststellten, so Sterben erlebt zu haben, war mein größter Dank, ihnen Ängste vor dem eigenen Tod genommen zu haben.

Nach Beendigung meiner Niederlassung habe ich durch Vorträge und Veröffentlichungen in verschiedenen Medien den “Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit” als möglichen Weg selbstbestimmt und zu selbst gewähltem Zeitpunkt als ein Sterben in Würde propagiert. Ich habe dann unter dem Begriff “Sterbefasten” viele Patienten beraten und einigen auch eine Begleitung geben können.

Sterbefasten als Teil des selbstbestimmten Sterbens stand recht lange Zeit unter einem Tabu und wurde stark reglementiert. Wie war die rechtliche Entwicklung in Deutschland? Wie ist es heute? Wie gehen andere Länder damit um?

Schon lange galt nachlassendes Durstgefühl und Ablehnung aller Speisen als natürlicher Teil eines Sterbens. So wurde dieser Weg aus eigenem Entschluss sein Leben zu beenden, nie strafrechtlich verfolgt. Meiner Kenntnis nach ist in keinem Land diese Möglichkeit rechtlich beanstandet worden. Die Nähe zu aktiver Sterbehilfe wurde unterstellt, gilt aber weitestgehend entkräftet.

Gerade auch aus christlich abendländischer Vorstellung des „Geschenks des Lebens von Gott“, werden Sie bestimmt auch schon mit kritischen Stimmen konfrontiert worden sein. Was ist da Ihre Haltung?

Für mich ist entscheidendster Punkt der Wille des Menschen, der sein Leben beenden möchte. Dabei muss klar feststellbar sein, dass keine Beeinflussung von außen vorliegt. So dürfen moralisch-ethische oder konfessionelle Einwände keine Rolle spielen. Auch ein Gefühl, der Gesellschaft “zur Last zu fallen”, sollte mit dem Hinweis auf unsere Solidargemeinschaft entkräftbar sein.

Wie kann man sich konkret eine solche Begleitung vorstellen?

Wichtig scheinen mir 3 Voraussetzungen für einen gelungenen und würdigen Sterbeprozess beim Sterbefasten. Die Freiwilligkeit, ein fester und nachvollziehbarer Wille und Ausschluss jeglicher Fremdmotivation sind bereits benannt, alle involvierten Personen müssen informiert sein und zustimmen.

Dann gilt es in einem juristischen Teil einen sicheren Ablauf zu garantieren. Eine Patientenverfügung, eine Vollmacht sowie eine Garantenpflichtentbindung (Pflicht zu Hilfeleistungen werden aufgehoben) sollen vorliegen. Hilfreich ist ein “Notfallbogen”, der auf DIN A4 in Kürze wesentlichste Wünsche festhält: kein Transport in ein Krankenhaus, keine Wiederbelebungsmaßnahmen, keine künstliche Ernährung, aber palliative Betreuung in vollem Umfang.

Die professionelle pflegerische Versorgung muss gesichert sein. Angehörige können dies zu Teilen übernehmen, was wiederholt bekundet als erfüllender Liebesdienst erlebt wird. Voraussetzung sind ein Pflegebett und die Bereitstellung von Pflegeartikeln, insbesondere zur Prophylaxe von Mundtrockenheit zur Vermeidung eines unangenehmen Durstgefühls.

Die ärztliche Tätigkeit umfasst die Veränderungen des körperlichen und seelischen Zustands vorausnehmend zu beurteilen und Medikamentenumstellung und Bereitstellung von möglicherweise notwendig werdenden Medikamenten zu bewerkstelligen.

Was macht die Erfahrung mit Ihnen als Arzt und als Mensch? Macht das was mit Ihrer Haltung zum Leben? Und zum Tod? Wenn ja, was?

In meiner ärztlichen Ausbildung hatte ich das Glück bei aller Empathie professionelle Distanz wahren zu lernen. Den Willen eines Menschen zu erkunden und zu einem von allen Seiten getragenen Ergebnis zu kommen, auch bei schweren Entscheidungen sich in die Augen sehen zu können, erlebe ich als positiven Teil meiner Tätigkeit. Eine gelungene Sterbebegleitung erfüllt mich mit Zufriedenheit. So betrachte ich meinen Tod als ein notwendiges Ereignis, das wir Menschen alle vor uns haben. Meine Kenntnisse den Sterbeprozess gestalten zu können, lässt mich mein Ableben in aller Gelassenheit erwarten.

Gibt es bestimmte Menschen und Situationen, die Ihnen besonders in Erinnerung sind?

Aus vielen positiven Erlebnissen diese Begebenheit. Eine ältere Dame hatte durch berufliche Überlastungen ein ausgeprägtes Schmerzsyndrom entwickelt. In Vorgesprächen konnte ich eine bis dahin abgelehnte Morphintherapie erwirken. Dadurch wurde ihr ein schmerzarmes Bewegen über viele Monate möglich. In regelmäßigen Konsultationen konnte ich mich von ihrem Wohlbefinden überzeugen. Eines Tages sah sie mich lächelnd an und berichtete, alle ihre Freundinnen und die Verwandtschaft seien unterrichtet und stünden ihrem Vorhaben wohlwollend gegenüber. Und!! sie habe seit 3 Tagen das Essen und Trinken eingestellt. In einem Nebengelass stand aufrecht ein bunt bemalter Sarg.

Welche politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wünschen Sie sich rund um das Thema? Und warum?

Nach Abschaffung des § 217 (sog. Sterbeparagraph) wird im Bundestag um eine Neufassung gerungen. Ich wünsche mir dabei im neuen Paragraphen eine weitgehende Berücksichtigung des Willens der Sterbewilligen. Auch wenn ich das Sterbefasten als möglichen Weg propagiere, sehe ich häufig den Wunsch nach einer den Tod herbeiführenden Tablette. Dieses Mittel steht als Pentobarbital zur Verfügung, wird aber trotz eines höchstrichterlichen Urteils durch den Gesundheitsminister nicht freigegeben. Die Möglichkeit einer verantwortlichen Verschreibung sehe für viele Menschen in Not als Möglichkeit der Selbstverwirklichung. Zumal in den meisten Fällen die Gewissheit “die Reißleine ziehen zu können” zu einem Aufleben von Lebensmut führt.

Können Sie sich selbst vorstellen, eines Tages diesen Weg selbst zu gehen?

Schon oft geäußert: wünsche ich mir abends fröhlich ins Bett zu gehen und morgens aufzuwachen, um festzustellen, dass ich gestorben bin. Sollte mein Schicksal mir anderes bereiten, werde ich zur Meidung eines langen Leidensweges mich mit dem Sterbefasten auseinandersetzen. Allerdings scheint mir Pentobarbital ebenso eine Option, falls ein natürliches Sterben mir verwehrt sein sollte.

Gerade aus Ihrer Erfahrung heraus, was würden Sie jüngeren Menschen als Empfehlung mitgeben zum Thema Lebensgestaltung?

Zur Erstellung einer Patientenverfügung ist es nie zu früh. Sich dabei für Angehörige oder Freunde als Bevollmächtigte bereitzufinden und zu Vorstellungen über den Tod zu kommunizieren ist potenziell eine Bereicherung und kann emotionale Nähe schaffen.

Herzlichen Dank, Herr Klähn!